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Energielabel für Kamine und Öfen
Das Energielabel für Einzelraumfeuerstätten ist seit dem 01.01.2018 für alle Einzelraumheizgerät wie Kaminöfen oder Tischherde Pflicht. Dadurch erkennen Sie ganz einfach, welcher Holzofen, Kamineinsatz, Heizkamin oder Tischherd effizient und damit auf dem neuesten Stand der Technik ist.
Um Ihnen den Vorteil einer Energieampel zur Übersicht über die verschiedenen Einstufungen zu ermöglichen haben wir von Brunner diese Energielabels natürlich bereits online als auch im Schauraum angebracht .
Wichtige Information zur Einstufung
Einiges unterscheidet die Energieampel von Kaminöfen und Tischherden jedoch von denen die Sie vielleicht von Kühlschränken kennen:
Äußerlich unterscheidet sich das Etikett kaum vom Energielabel, wie Sie es bereits von diversen Elektrogeräten kennen. Auch bei den Öfen wird die Energieeffizienzklasse angezeigt. Davon gibt es insgesamt neun Stück, von A++ bis G. Die einzelnen Klassen werden übereinander angeordnet und sind von grün über gelb bis rot eingefärbt. Ein großer Pfeil markiert die jeweilige Klasse der Heizungsanlage. Damit verrät die Energie-Ampel auf einem Blick, ob der Ofen im Vergleich zu anderen umweltfreundlich ist. Je energieeffizienter und umweltfreundlicher eine Anlage ist, desto besser wird sie eingestuft. Ein Ofen in der Klasse A++ gehört somit zu den energieeffizientesten auf dem Markt.
Zur Zeit gibt es jedoch am Ofenmarkt - abweichend zu den Einstufungen bei z.B. Kühlschränken oder Fernsehern - nur ganz vereinzelt Geräte mit der Kennzeichnung A++. Die Werte A und A+ stellen für ein holzbefeuertes Heizgerät ohne automatische Brennstoffzufuhr also einen sehr guten Wert dar.
Energieeffizienzklassen
Die Energieeffizienzklasse eines Einzelraumheizgeräts wird der folgenden Tabelle bestimmt:
Energieeffizienzklasse | Energieeffizienzindex (EEI) |
A++ | EEI ≥ 130 |
A++ | 107 ≤ EEI < 130 |
A++ | 88 ≤ EEI < 107 |
B | 82 ≤ EEI < 88 |
C | 77 ≤ EEI < 82 |
D | 72 ≤ EEI < 77 |
E | 62 ≤ EEI < 72 |
F | 42 ≤ EEI < 62 |
G | EEI < 42 |
Der Energieeffizienzindex eines Einzelraumheizgeräts wird gemäß Anhang VIII der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/1186 DER KOMMISSION vom 24. April 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten berechnet.
Der Energieeffizienzindex (EEI) aller Einzelraumheizgeräte ist folgendermaßen definiert:
EEI = (ηS,on x BLF) - 10% + F(2) + F(3) - F(4) - F(5)
Dabei gilt:
- ηS,on ist der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad im Betriebszustand, angegeben in % und berechnet gemäß Nummer 4 Buchstabe b;
- BLF ist der Biomasse-Kennzeichnungsfaktor, der bei Biomasse-Einzelraumheizgeräten 1,45 und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Einzelraumheizgeräten 1 beträgt;
- F(2) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem positiven Beitrag zum Energieeffizienzindex Rechnung trägt, der auf die angepassten Beiträge raumtemperaturgeführter Regelungen zurückgeht, deren Werte sich gegenseitig ausschließen oder nicht miteinander addiert werden können;
- F(3) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem positiven Beitrag zum Energieeffizienzindex Rechnung trägt, der auf die angepassten Beiträge raumtemperatourgeführter Regelungen zurückgeht, deren Werte miteinander addiert werden können;
- F(4) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem negativen Beitrag des Hilfsstromverbrauchs zum Energieeffizienzindex Rechnung trägt;
- F(5) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem negativen Beitrag des Energieverbrauchs des Pilotflamme zum Energieeffizienzindex Rechnung trägt;